Kreuzung B 15/St 2079: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Immer wieder kommt es an der Abzweigung der B 15 in die Staatsstraße St 2079 Richtung Griesstätt zu Unfällen. Das Staatliche Bauamt Rosenheim hat deshalb ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Mit diesem Gutachten soll die Kreuzung genauer analysiert werden. Ziel ist es, herauszufinden, ob verkehrliche Maßnahmen ergriffen werden müssen und welche Maßnahmen dafür in Frage kämen.
Bis die Auwertung des Verkehrsgutachtens vorliegt, hat die Unfallkommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, des Landratsamtes Rosenheim sowie der Polizei, temporäre Maßnahmen angeordnet. Damit soll die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich erhöht werden.
Bereits umgesetzt wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h entlang dieses Streckenabschnittes der B 15. Als eine weitere Maßnahme wurde nun die Errichtung von sogenannten Leitschwellen angeordnet. Diese Leitschwellen - man kann sie sich wie einen mobilen Bordstein vorstellen – werden auf der Doppelmarkierung in der Mitte der Fahrbahn aufgebracht. Sie können nicht überfahren werden. Dadurch sollen Überholvorhänge im Kreuzungsbereich ausgeschlossen werden.
Zusätzlich ist die Rechtsabbiegespur von Rosenheim kommend Richtung Griesstätt mit Markierungen verengt worden. Dadurch soll die Abbiegegeschwindigkeit reduziert und damit die Geschwindigkeit im gesamten Knotenpunkt weiter herabgesetzt werden.
Am Montag, 17. April, wurden die Leitschwellen sowie die zusätzlichen Markierungen errichtet beziehungsweise aufgebracht.