© Staatliches Bauamt Rosenheim

Neubau Technologiepark (X-Bau) und Studierendenzentrum (U-Bau) für die TH Rosenheim

Das Staatliche Bauamt Rosenheim gibt hiermit die Auslobung eines Kunstwettbewerbs bekannt. Im Rahmen des Neubauprojekts „Technologiepark (X-Bau) und Studierendenzentrum (U-Bau)“ auf dem Campus der Technischen Hochschule in Rosenheim sind zwei nichtoffene anonyme Wettbewerbsverfahren mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren ausgelobt. Gesonderte Bewerbungen für beide Standorte sind zulässig.

Bei dem Gebäude für den Technologiepark ist ein künstlerischer Eingriff in die Fassadengestaltung vorgesehen. Aufgabe des zweiten Wettbewerbsbereichs ist eine Intervention in einem Teil der Außenanlagen im Umgriff des Studierendenzentrums, der langfristig die neue Campusmitte definieren soll.

Die künstlerische Herausforderung besteht zu einem erheblichen Anteil in der Aufgabe, die Kunst am Bau im Dialog mit den Planern des Projektes zu entwickeln. Die Auslobung erfolgt deshalb frühzeitig vor dem Beginn der eigentlichen Gebäudeplanung, um einen bestmöglichen integrativen Ansatz von künstlerischer Idee, Planung und Umsetzung zu erreichen. Weitere Vorgaben mit spezifischen Standortvorgaben sind der späteren Wettbewerbsauslobung im Falle einer Einladung zu entnehmen.


Interessierte Künstlerinnen und Künstler können die Teilnahmeunterlagen hier in komprimierter Form als .zip-Datei oder alternativ als .7z-Datei herunterladen:
-> Download der .zip-Datei
-> Download der .7z-Datei

Die Bewerbung ist über die in den Bewerbungsunterlagen beschriebene Verfahrensweise digital bis 30.05.2024, 23:59 Uhr abzugeben.


Änderung / Ergänzung der Bekanntmachungsunterlagen
Im Bekanntmachungstext Kunst am Bau Technische Hochschule Rosenheim wurde 

  • auf der Seite 2 der Auslober „Staatliches Bauamt Rosenheim“, sowie der Wettbewerbsbetreuer und die Projektmailadresse "thro@kub-bbk-muc-obb.de" für Rückfragen eingefügt. 
  • auf der Seite 6 unter Punkt "Verfahrensablauf" auf die Konformität laut der Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW 2013 in Bezug auf die Besetzung der Gremien hingewiesen. 
  • auf der Seite 5 unter „Verfahrensablauf" der Passus: „Übersteigt die nach Vorprüfung der eingegangenen Bewerberportfolios verbleibende Anzahl der Bewerber die für das Vorauswahlgremium vorgesehene Höchstzahl von 40 Bewerbern, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los“ entfernt.
     
  • Ergänzend wird noch ein Fragen- und Antwortenkatalog (Stand 17.05.2024) zum Download zur Verfügung gestellt. Sie können diesen in komprimierter Form als .zip-Datei oder alternativ als .7z-Datei herunterladen: 
    -> Download des Fragen- und Antwortenkatalogs als .zip-Datei
    -> Download des Fragen- und Antwortenkatalogs als .7z-Datei