PRESSEMITTEILUNG 92/2021
Rosenheim, den 30.06.21EBE 13: Sanierung der Moosach-Brücke bei Bruck | Erneuerung eines landwirtschaftlichen Durchlasses bei Wildenholzen
Verkehrssperrung ab Donnerstag, 01. Juli, Umleitung über die St 2079 und die St 2089
Etliche Jahre hat sie den Belastungen des LKW- und PKW-Verkehrs und der Witterung mühelos standgehalten, nun wird die Moosach-Brücke an der Kreisstraße EBE 13, in Höhe Bruck, umfassend saniert. Wie das Staatliche Bauamt Rosenheim mitteilt, wird am Donnerstag, 01. Juli, mit den dafür nötigen Maßnahmen begonnen. Läuft alles nach Plan, sind die Arbeiten an dem Brückenbauwerk Ende September abgeschlossen.
Die wesentlichen Arbeiten bestehen im Abriss der bestehenden Brückenkappen und des Geländers, des Fahrbahnbelags und der Abdichtung. Je nachdem, wie groß die altersbedingten Schäden sind, werden dann entsprechende Ausbesserungen am Stahlbeton-Überbau der Brücke vorgenommen. Anschließend wird die Fahrbahnplatte neu versiegelt, die Kappen betoniert und ein neues Geländer installiert. Zu guter Letzt werden der Gussasphalt und eine neue Fahrbahndecke aufgebracht.
Unweit von der Moosach-Brücke entfernt, in Höhe Wildenholzen, wird im selben Zuge ein Durchlass für den landwirtschaftlichen Verkehr erneuert. Dieser stellt sicher, dass die Äcker zu beiden Seiten der Straße erreichbar bleiben. Das bisherige Bauwerk aus Wellstahl weist starke Schäden auf, es wird deshalb durch ein langlebiges Betonbauwerk ersetzt.
Damit die Arbeiten sicher und zügig fertiggestellt werden können, wir die Kreisstraße ab Montag, 05. Juli, in diesem Bereich vollständig gesperrt. Der Verkehr wird über Hohenthann, entlang der St 2079 und der St 2089, umgeleitet. Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet um Verständnis für die auftretenden Behinderungen während der Zeit der Baumaßnahmen.
Bei beiden Maßnahmen ist das Staatliche Bauamt Rosenheim für Planung und Bau verantwortlich, die Kosten in Höhe von 550.000 € trägt der Landkreis Ebersberg.
Die Umleitungsskizze im Anhang dieser Pressemitteilung steht Ihnen unter Nennung der Quelle „Staatliches Bauamt Rosenheim“ zur freien Verfügung.