PRESSEMITTEILUNG 12/2022

Rosenheim, den 24.03.22

Kleinflächige Fahrbahnausbesserungen im Landkreis Mühldorf am Inn

Von Montag, 04. April, bis Freitag, 22. April, sowie im Mai, vorübergehende Verkehrsbehinderungen auf der B 12, der B 15 sowie der St 2091 und der St 2092

Das Ausbessern kleinerer Risse im Asphalt, das Verfüllen von Schlaglöchern oder das Ausgleichen von Spurrinnen: Bei einigen Staats- und Bundesstraßen im Landkreis Mühldorf ist jetzt im Frühjahr eine Kleinflächensanierung fällig. Von Montag, 04. April, bis Freitag, 22. April sowie im Mai, lässt das Staatliche Bauamt Rosenheim die Spuren, die der Winter in Kombination mit dem steten Auto- und Schwerlastverkehr hinterlassen hat, ausbessern. Unterstützt wird die beauftragte Baufirma dabei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamtes in Ampfing, die wissen, was nötig ist, um Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Los geht es am Montag, den 04.04.2022 auf der Bundesstraße B 12 bei Reichertsheim und auf der B 15, nördlich Haag i. OB, bei Bachmehring und Diezmanning, jeweils unter halbseitiger Sperrung.

Bei den Staatsstraßen werden in folgenden Bereichen kleinere Fahrbahnschäden ausgebessert: An der Staatsstraße St 2091 nördlich Ampfing (Richtung Zangberg), bis kurz vor Einmündung südlich Reibbruck und ebenfalls an der Staatsstraße 2091, südlich Taufkirchen (Richtung Peterskirchen) bis zur Landkreisgrenze. Diese Ausbesserungsarbeiten erfolgen unter Vollsperrung im Zeitraum von Montag, 11. April, bis Freitag, 22. April, (Osterferien).

Unter halbseitigen Sperrung wird die Fahrbahn an der St 2092 in der Stadt Mühldorf am Inn, auf der Inneren Neumarkter Straße, am Montag, 9 Mai, und Dienstag, 10. Mai, ausgebessert. Der Verkehr wird dabei mit Ampeln an der Baustelle vorbeigeleitet.

Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet alle Anliegerinnen und Anlieger sowie die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die auftretenden Behinderungen während der Arbeiten.

Die Übersichtskarte im Anhang dieser Pressemitteilung steht Ihnen unter Nennung der Quelle "Staatlichen Bauamt Rosenheim" zur freien Verfügung.