PRESSEMITTEILUNG 47/2022
Rosenheim, den 21.09.22MÜ 15 (vormals St 2084): Erneuerung der Fahrbahn auf Höhe Weiler Söllerstadt im Landkreis Mühldorf am Inn
Baubeginn mit Vollsperrung ab Montag, 10. Oktober, bis voraussichtlich Freitag, 14. Oktober
Im Zuge des Baus der Autobahn A 94 von Pastetten bis Heldenstein ist auch die St 2084 zur Anschlussstelle Heldenstein verlegt worden. Damit wurde die alte Staatsstraße St 2084 bei Söllerstadt zur Kreisstraße MÜ 15 herabgestuft. Nach Abstimmung mit dem Landkreis Mühldorf am Inn führt das Staatliche Bauamt Rosenheim nun in diesem Bereich, auf Höhe des Weilers Söllerstadt, die Sanierung der ehemaligen St 2084 durch, die vor der Herabstufung nicht mehr durchgeführt werden konnte.
Auf einer Länge von 700 Metern wird dabei die bestehende Fahrbahndecke komplett herausgefräst und eine neue Asphaltdeckschicht eingebaut. Dabei werden auch die Entwässerungsrinnen und Schutzplanken erneuert. Begonnen wird damit am Montag, 10. Oktober, die Fertigstellung ist für Freitag, 14. Oktober geplant.
Während dieser Zeit wird die Kreisstraße MÜ 15 vollständig gesperrt und der Verkehr großräumig umgeleitet. Die nördliche Umleitungsstrecke verläuft über die MÜ 21 nach Stefanskirchen und anschließend über die MÜ 25 nach Süden Richtung Heldenstein. In der Gegenrichtung verlaufen die Umleitungsstrecken entsprechend. Die südliche Umleitungsstrecke aus Heldenstein Richtung Anschlussstelle A 94 bzw. Richtung Schwindegg erfolgt über die Münchener Str. (MÜ 38) bis zum Anschluss an die B 12 südlich Haun und von dort über die B 12 zur A 94.
Die Verkehrsführung wurde vom Staatlichen Bauamt Rosenheim mit dem Landkreis Mühldorf am Inn, der Polizei sowie weiteren gemeindlichen Behörden abgestimmt. Die Kosten dieser Maßnahme von rund 170.000 Euro trägt der Freistaat Bayern. Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet alle Anliegerinnen und Anlieger sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.
Die Umleitungsübersicht und die Übersichtskarte im Anhang dieser Pressemitteilung stehen Ihnen unter Nennung der Quelle "Staatliches Bauamt Rosenheim" zur Veröffentlichung zur Verfügung.