PRESSEMITTEILUNG 12/2023
Rosenheim, den 06.04.23Kreuzung B 15/St 2079: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Einbau von Leitschwellen und Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen am Montag, 17. April
Immer wieder kommt es an der Abzweigung der B 15 in die Staatsstraße St 2079 Richtung Griesstätt zu Unfällen. Das Staatliche Bauamt Rosenheim hat deshalb ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Mit diesem Gutachten soll die Kreuzung genauer analysiert werden. Ziel ist es, herauszufinden, ob verkehrliche Maßnahmen ergriffen werden müssen und welche Maßnahmen dafür in Frage kämen.
Bis das Ergebnis des Verkehrsgutachten vorliegt, hat die Unfallkommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Bauamtes Rosenheim, des Landratsamtes Rosenheim sowie der Polizei, temporäre Maßnahmen angeordnet. Damit soll die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich erhöht werden.
Bereits umgesetzt wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h entlang dieses Streckenabschnittes der B 15. Als eine weitere Maßnahme wurde nun die Errichtung von sogenannten Leitschwellen angeordnet. Diese Leitschwellen - man kann sie sich wie einen mobilen Bordstein vorstellen – werden auf der Doppelmarkierung in der Mitte der Fahrbahn aufgebracht. Sie können nicht überfahren werden. Dadurch sollen Überholvorhänge im Kreuzungsbereich ausgeschlossen werden.
Zusätzlich wird die Rechtsabbiegespur von Rosenheim kommend Richtung Griesstätt mit Markierungen verengt. Dadurch soll die Abbiegegeschwindigkeit reduziert und damit die Geschwindigkeit im gesamten Knotenpunkt weiter herabgesetzt wer-den.
Die Umsetzung der genannten Maßnahmen ist für Montag, 17. April, geplant. Läuft alles nach Plan können die Leitschwellen sowie die zusätzlichen Markierungen binnen eines Tages errichtet beziehungsweise aufgebracht werden. Wegen des Einbaus kann es an diesem Tag zwischenzeitlich zu Verkehrsbehinderungen im Kreuzungsbereich B 15/St 2079 kommen. Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet dafür um Verständnis.
Die Skizze im Anhang dieser Pressemitteilung steht Ihnen unter Nennung des Copyrights „Staatliches Bauamt Rosenheim“ zur Veröffentlichung zur Verfügung.