PRESSEMITTEILUNG 40/2023
Rosenheim, den 16.08.23B 304: Erneuerung Ortsumfahrung Ebersberg zwischen Gsprait und Einmündung St 2080
Vollsperrung ab Montag, 28. August, bis voraussichtlich Freitag, 8. September
Sie befreit die hochbelastete Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr und stellt eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen Wasserburg und München dar: Die B 304, die Ortsumfahrung Ebersberg. Noch in den Sommerferien lässt das Staatliche Bauamt Rosenheim die Umfahrung zwischen der Einmündung der St 2080/Ortsumfahrung Grafing und der Einmündung Wasserburger Straße/B 304 (St 2080 nach Ebersberg) ausbessern. Dort weist die Umfahrung sichtbare Schäden auf.
Los geht es am Montag, 28. August.
Auf einer Länge von rund zwei Kilometern werden je nach Grad der Schäden bis zu 10 cm Asphaltschicht abgefräst und wieder neu hergestellt. In diesem Zuge werden, wo nötig, außerdem Ausgleichschichten aufgetragen, um Unebenheiten im Straßenbelag auszugleichen. Die Einmündungsbereiche selbst werden bei dieser Maßnahme nicht saniert.
Um die Maßnahme so zügig wie möglich abschließen zu können und die Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten, wird die Strecke während der Arbeiten komplett für den Verkehr gesperrt. Die Umleitungsstrecke verläuft in Fahrtrichtung Osten durch die Stadt Ebersberg, über die Münchener Straße, die Gärtnereistraße, die Dr. Wintrich-Straße, den Bahnhofsplatz und die Wasserburger Straße. In der Gegenrichtung verläuft die Umleitungsstrecke durch die Stadt Ebersberg, über die Wasserburger Straße, die Bahnhofstraße, die Marienplatz, die Heinrich-Vogl-Straße und die Münchener Straße. Das Staatliche Bauamt Rosenheim rechnet damit, dass die Arbeiten bis Freitag, 08. September, abgeschlossen werden können.
Mit dieser Sanierung investiert der Freistaat Bayern rund 760.000 Euro an Bundesmitteln in die Bundesstraße 304. Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderungen.
Der Umleitungsplan im Anhang dieser Pressemitteilung dient zu Ihrer Orientierung. Er steht Ihnen unter Angabe der Quelle "Staatliches Bauamt Rosenheim“ auch zur Veröffentlichung zur Verfügung