PRESSEMITTEILUNG 28/2024
Rosenheim, den 14.06.24EBE 12: Neubau der Brücke über die Moosach bei Moosach
Vollsperrung von Montag, 1. Juli, bis voraussichtlich Mitte November. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird eine kleinräumige Umgehung hergestellt
Die Brücke über die Moosach bei Moosach im Landkreis Ebersberg stammt aus dem Jahr 1964. Bei der letzten routinemäßigen Untersuchung haben die Prüfer des Staatlichen Bauamtes Rosenheim deutliche Mängel am Bauwerk festgestellt. Dabei handelt es sich vor allem um Korrosionen an der Brückenunterseite, die auf eine unzureichende Betondeckung in den 60er Jahren zurückzuführen sind. Die starken Witterungsschwankungen, der zunehmende Auto- und Lastwagenverkehr und schlicht die Zeit haben das Übrige getan. Da eine Sanierung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr in Frage kommt, wird die Brücke nun neu gebaut.
Begonnen wird mit dem Rückbau der bestehende Moosach-Brücke. Los geht es damit am Montag, 1. Juli. Ist der Rückbau abgeschlossen, wird die neue Brücke errichtet: Die Widerlanger und Flügelwände, der Überbau, die Kappen und zuletzt die Brückenausstattung, das Geländer sowie die Böschungstreppen. In einem letzten Schritt wird die Fahrbahn wieder aufgebracht; dann wird die Markierungen ergänzt.
Während der Bauarbeiten – das Staatliche Bauamt Rosenheim rechnet mit einer Bauzeit vom Montag, 1. Juli, bis etwa Mitte November - muss die EBE 12 in diesem Bereich komplett gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt in westlicher Richtung über Zorneding, Kirchseeon und Grafing Bahnhof. In östlicher Richtung erfolgt die Umleitung entsprechend. Für Fußgängerinnen und Fußgänger wird eine kleinräumige Umgehung hergestellt. Diese kann natürlich auch mit dem Rad passiert werden, allerdings muss das Rad im Baustellenbereich geschoben werden.
Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Einschränkungen und Behinderungen während der Bauzeit.
Der Umleitungsplan sowie das Pressefoto im Anhang dieser Pressemitteilung stehen Ihnen unter Nennung der Quelle „Staatliches Bauamt Rosenheim“ zur Veröffentlichung zur Verfügung.