PRESSEMITTEILUNG 77/2024

Rosenheim, den 17.12.24

Finanzamt Mühldorf: Dacharbeiten am historischen Gebäude abgeschlossen

Dachkonstruktion vollständig überarbeitet und statisch stabilisiert. Box für Fledermäuse soll Ansiedlung weiterer Tiere ermöglichen

Der Altbau des Finanzamtes Mühldorf blickt auf eine lange Geschichte zurück. Gebaut wurde es im 16. Jahrhundert. Lang diente das inzwischen denkmalgeschützte Schlossgebäude als Rentamt, bevor es als Finanzamt genutzt wurde. 

Im Jahr 2020 wurden bei einer detaillierten Untersuchung erhebliche statisch-konstruktive Mängel im Dachtragwerk festgestellt. Das für den Bauunterhalt in Vertretung des Freistaates Bayern zuständige Staatliche Bauamt Rosenheim leitete die Vorplanungen ein, um die Schäden beseitigen zu lassen. 2022 gab die Regierung von Oberbayern dafür grünes Licht. 

Nach der Ausschreibung und dem erfolgreichen Vergabeverfahren konnte es Mitte 2023 mit den Arbeiten losgehen. Im Zuge der Maßnahme wurden das innere wie das äußere Dach komplett überarbeitet. Im Dachstuhl wurden Zuganschlüsse eingesetzt, Holzbauteile ertüchtigt und teilweise komplett ausgetauscht und zahlreiche Verbindungen fachgerecht repariert und ertüchtigt und damit das Tragwerk stabilisiert. Gleichzeitig erfolgten eine Schadstoffsanierung, der Rückbau nicht mehr benötigter technischer Anlagen und Kanäle und die Überarbeitung der brandschutztechnischen Ausstattung. Außerdem wurde die Dacheindeckung erneuert. 

Diese Instandhaltungsmaßnahme konnte nun erfolgreich abgeschlossen werden. Da sich auf dem Gelände eine größere Kolonie Fledermäuse befindet, wird versucht, dass sich Tiere im Bereich der Dachgaube des belüfteten Kaltdaches ansiedeln. Dafür wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Fledermausbeauftragten eine entsprechende Box etabliert. 

Die Kosten für die gesamte Maßnahme am Finanzamt Mühldorf betragen rund 1,2 Millionen Euro. 

Die drei Pressefotos im Anhang stehen Ihnen unter Nennung der Quelle "Staatliches Bauamt Rosenheim" zur Veröffentlichung zur Verfügung. Pressefoto 3 zeigt den Zustand vor der Instandhaltungsmaßnahme.